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Wie werden Liquidity Pools in Deutschland versteuert?

Kurz gesagt

Für Liquidity Pools gibt es in Deutschland keine ausdrückliche Vorschrift: Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nennt sie nicht, und uns ist keine Entscheidung eines Gerichts dazu bekannt. TaxMaxi rechnet das Einzahlen als Tausch deiner Token gegen deine Position und das Abziehen als Tausch zurück, jeweils als Veräußerung nach § 23 EStG (Randnummer 54). Ein Gewinn darauf ist steuerpflichtig, wenn du die Token nicht länger als ein Jahr hattest. Gebühren, die du abholst, sind Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

Diese Lesart ist umstritten. Laut einem Fachbeitrag von IWW sollen die Finanzämter vorläufig das Gegenteil vertreten: Einzahlen und Abziehen seien keine Veräußerung. Die Anweisung dahinter nennt der Beitrag nicht genau, und eine veröffentlichte Fassung ist uns nicht bekannt. Beide Lesarten stehen unten nebeneinander.

Stand:

Was ist ein Liquidity Pool?

Ein Liquidity Pool hält zwei Token, etwa SOL und USDC, gegen die andere tauschen. Wer Token hineingibt, stellt diese Liquidität bereit und verdient an den Gebühren der Swaps; das heißt auch Liquidity Mining. Auf der Blockchain verlassen deine Token dabei dein Wallet und liegen im Vertrag des Pools. Dafür bekommst du eine Position: einen LP-Token, etwa bei Uniswap v2 oder im AMM von Raydium, oder ein NFT für eine Preisspanne, etwa bei Uniswap v3 oder im CLMM von Raydium. Mit jedem Swap verschiebt sich die Mischung im Pool, und beim Abziehen kommen deshalb meist andere Mengen zurück, als du eingezahlt hast.

Das BMF-Schreiben spricht von Liquidity Pools nicht. Die Antwort kommt aus seinen allgemeinen Absätzen zum Tausch (Randnummern 53 und 54) und zum Wert dabei (Randnummern 58 und 59). Daraus ergeben sich zwei Lesarten:

Einzahlen als TauschTaxMaxi und manche Steuerberater
Deine Token gelten zu ihrem Marktwert als veräußert, dieser Wert sind die Kosten der Position. Ein Gewinn zählt innerhalb eines Jahres nach dem Kauf sofort. Beim Abziehen tauschst du die Position zurück, und für die Token, die herauskommen, beginnt eine neue Jahresfrist.
Keine Veräußerunglaut IWW vorläufig die Finanzämter
Liquidity Mining ist eine Sonderform des Lendings, und das wirtschaftliche Eigentum bleibt bei dir. Einzahlen und Abziehen lösen keine Steuer aus, deine Token behalten ihr Kaufdatum. Der Handel mit den Token der Position ist dagegen eine Veräußerung. Andere sagen es so: Die Position ist eine bloße Quittung, die Einlage ein Darlehen.

TaxMaxi rechnet mit dem Tausch, weil du etwas anderes bekommst, als du gibst, und nicht dieselben Token zurück. Es ist die vorsichtige Lesart, wenn du im Gewinn bist: Der Gewinn zählt sofort, und die Jahresfrist beginnt neu. Im Verlust gilt das nicht, denn nur der Tausch kennt dann einen Verlust. Entscheidet ein Gericht oder veröffentlicht die Finanzverwaltung etwas dazu, richtet sich TaxMaxi danach.

Ein Beispiel in Euro

Am Beispiel von SOL und USDC, mit anderen Token rechnet es sich genauso: Du kaufst im Januar 2025 beide, gibst sie im Februar in einen Pool und holst im Juni Gebühren ab. Im August ziehst du die Hälfte ab, im März 2026 den Rest. Die Euro-Werte sind angenommen. So rechnet TaxMaxi nach der Tausch-Lesart; nach der anderen wären Einzahlen und Abziehen keine Veräußerung:

  1. 10. Januar 2025Kauf von 1 SOL für 150,00 €
  2. 10. Januar 2025Kauf von 150 USDC für 140,00 €
  3. 1. Februar 2025In die Position: 1 SOL, Wert 180,00 €
  4. 1. Februar 2025In die Position: 150 USDC, Wert 145,00 €
  5. 1. Februar 2025Position erhalten, Kosten 325,00 €
  6. 1. Juni 2025Gebühren der Position: 10 USDC, Wert 9,00 €
  7. 1. August 2025Position zurückgetauscht für 150,00 €
  8. 1. August 2025Aus der Position: 0,4 SOL, Wert 60,00 €
  9. 1. August 2025Aus der Position: 100 USDC, Wert 90,00 €
  10. 1. März 2026Position zurückgetauscht für 200,00 €
  11. 1. März 2026Aus der Position: 0,5 SOL, Wert 95,00 €
  12. 1. März 2026Aus der Position: 110 USDC, Wert 105,00 €

Tausch in die Position am 1. Februar 2025: SOL

Erlös sein Wert an diesem Tag
180,00 €
Anschaffungskosten 1 SOL vom 10. Januar 2025
− 150,00 €
Gewinn nach 22 Tagen, steuerpflichtig
+30,00 €

Tausch in die Position am 1. Februar 2025: USDC

Erlös sein Wert an diesem Tag
145,00 €
Anschaffungskosten 150 USDC vom 10. Januar 2025
− 140,00 €
Gewinn nach 22 Tagen, steuerpflichtig
+5,00 €

Einkünfte 2025

Gebühren der Position 10 USDC am 1. Juni 2025
9,00 €
Einkünfte 2025 unter der Freigrenze von 256 €
9,00 €

Tausch aus der Position am 1. August 2025

Erlös Wert der Token, die herauskommen
150,00 €
Anschaffungskosten die Position vom 1. Februar 2025
− 162,50 €
Verlust nach 181 Tagen, zählt steuerlich
−12,50 €

Tausch aus der Position am 1. März 2026

Erlös Wert der Token, die herauskommen
200,00 €
Anschaffungskosten die Position vom 1. Februar 2025
− 162,50 €
Gewinn nach 393 Tagen, steuerfrei
+37,50 €

Die Einkünfte von 2025 bleiben unter der Freigrenze von 256 €: Sind sie zusammen mit Zinsen, Staking-Belohnungen und anderen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG deine einzigen im Jahr, zahlst du darauf keine Steuer. Die Tausche von 2025 ergeben zusammen +22,50 €, der Verlust beim Zurücktauschen ist mit den Gewinnen beim Einzahlen verrechnet. Das liegt unter der Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungen: Ist es dein einziger Gewinn im Jahr, zahlst du darauf keine Steuer.

Gerechnet von der Steuer-Engine von TaxMaxi, nach denselben Grundsätzen wie für dein Wallet.

Liquidity Pools auf deiner Chain

Wie eine Position auf einer Chain aussieht und welche Pools TaxMaxi dort liest, steht auf der Seite des Protokolls, mit einer echten Transaktion aus einem öffentlichen Wallet.

Weitere Themen: Bridges, Lending, Staking. Alle Themen auf einen Blick: DeFi-Steuern in Deutschland.

Die rechtliche Grundlage

Was bei Liquidity Pools Steuer kostet, regelt das Einkommensteuergesetz (§ 22 EStG und § 23 EStG). Wie die Finanzämter das auf Kryptowerte anwenden, hat das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 6. März 2025 festgelegt; daran sind sie gebunden. Es gilt für jede Chain gleich.

Das Schreiben ist in nummerierte Absätze gegliedert, die Randnummern heißen. Bei jedem Grundsatz unten steht, wo er nachzulesen ist; ein Klick öffnet das Schreiben an der Stelle.

  1. 1

    Liquidität in einem Pool

    Gibst du Token in einen Liquiditätspool, behandeln wir das als Tausch gegen deine Position: Sie gelten zu ihrem Marktwert als veräußert, und dieser Wert sind die Anschaffungskosten der Position. Ziehst du Liquidität ab, behandeln wir das als Tausch zurück: Ihr Anteil, der zuerst eingezahlte zuerst, gilt zum Marktwert der Token als veräußert, die zurückkommen, und diese Token schaffst du neu an, mit einer neuen Haltedauer. Dort zeigt sich auch der Impermanent Loss. Das BMF-Schreiben sagt nichts zu Liquiditätspools. Umstritten ist schon, ob das Einzahlen überhaupt eine Veräußerung ist, und damit auch die neue Haltedauer: Die andere Lesart sieht die Position als bloße Quittung und die Einlage als Darlehen. Wir nehmen die vorsichtige Lesart.

    Nachzulesen im BMF-Schreiben, Randnummern 53, 54, 58, 59 und 61

  2. 2

    Gebühren aus einem Pool

    Gebühren und Belohnungen, die dir eine Position in einem Liquiditätspool auszahlt, sind Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, wenn du sie abholst, zu ihrem Marktwert an diesem Tag, und jede beginnt ein eigenes Anschaffungsdatum. Was die Position zum Jahresende verdient, aber noch nicht ausgezahlt hatte, lässt sich für vergangene Jahre nicht nachlesen; es zählt deshalb beim Abholen.

    Nachzulesen im BMF-Schreiben, Randnummern 43, 45, 48 und 65

  3. 3

    Die Freigrenze für Einkünfte

    Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG sind steuerfrei, wenn sie im Jahr unter 256 € bleiben.

    Nachzulesen im BMF-Schreiben, Randnummer 45

  4. 4

    Ein Jahr Haltedauer

    Das Jahr läuft vom Tag der Anschaffung bis zum Tausch, und mit jedem Tausch beginnt es für den erhaltenen Token neu. Eine Verlängerung auf zehn Jahre gibt es nicht.

    Nachzulesen im BMF-Schreiben, Randnummern 55 und 63

  5. 5

    Zuerst gekauft, zuerst getauscht

    Hast du denselben Token zu verschiedenen Zeiten gekauft, gilt der zuerst gekaufte als zuerst getauscht, je Wallet gerechnet.

    Nachzulesen im BMF-Schreiben, Randnummern 61 und 62

  6. 6

    Die Freigrenze

    Liegt die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungen im Jahr unter 1.000 € (bis 2023: 600 €), ist sie steuerfrei. Darüber ist sie ganz steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze.

    Nachzulesen im BMF-Schreiben, Randnummer 53

Häufige Fragen

Ist das Einzahlen in einen Liquidity Pool steuerpflichtig?

Das ist nicht geklärt. Nach der Tausch-Lesart, mit der TaxMaxi rechnet, ist es eine Veräußerung: Ein Gewinn zählt, wenn du die Token nicht länger als ein Jahr hattest, und bleibt steuerfrei, wenn alle solchen Gewinne des Jahres zusammen unter 1.000 € liegen (Randnummer 53). Nach der anderen Lesart ist das Einzahlen keine Veräußerung, und es fällt dabei keine Steuer an.

Was steht im BMF-Schreiben zu Liquidity Pools?

Nichts ausdrücklich. Das Wort kommt im Schreiben vom 6. März 2025 nicht vor. Dezentrale Börsen beschreibt es kurz, auch dass Nutzer dort Kryptowerte zum Austausch bereitstellen, „Peer-to-Pool“, sagt aber nicht, wie das zu besteuern ist (Randnummer 20a). Deshalb bleiben die allgemeinen Absätze zum Tausch (Randnummer 54) und zum Lending (Randnummer 26), und je nachdem, welchem man den Pool zuordnet, entsteht die eine oder die andere Lesart.

Beginnt die Haltefrist neu, wenn ich Liquidität abziehe?

Nach der Tausch-Lesart ja: Die Token, die herauskommen, sind neu angeschafft, und ihr Jahr beginnt an diesem Tag. Nach der anderen Lesart läuft die Frist ab dem Kauf weiter, auch während die Token im Pool liegen. TaxMaxi rechnet mit dem Neubeginn. Für Token, die du ab 2027 anschaffst, soll die Haltefrist laut einem Entwurf des Finanzministeriums wegfallen: Was sich ab 2027 ändern soll.

Wie werden die Gebühren aus einem Pool versteuert?

TaxMaxi rechnet sie als Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, zu ihrem Marktwert an dem Tag, an dem du sie abholst, wie das BMF-Schreiben Staking und Lending behandelt (Randnummern 48 und 65). Bleiben deine Einkünfte dieser Art im Jahr unter 256 €, zahlst du darauf keine Steuer (Randnummer 45). Auch die zweite Lesart kommt laut IWW auf § 22 Nr. 3. Manche Steuerberater ordnen die Gebühren dagegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu, also dem pauschalen Satz von 25 %.

Gilt für Pool-Gebühren nicht die Abgeltungsteuer?

Entschieden ist das für Pools nicht. Für Bitcoin-Lending hat das Finanzgericht Köln im September 2025 § 22 Nr. 3 EStG bestätigt und § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgelehnt: Bitcoin sei keine Forderung auf Geld. Pools erwähnt das Urteil nicht, und es ist nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesfinanzhof. TaxMaxi bleibt bei § 22 Nr. 3, passt die Rechnung aber an, wenn der Bundesfinanzhof anders entscheidet.

Wie wirkt sich Impermanent Loss steuerlich aus?

Solange die Position offen ist, gar nicht: Er ist kein eigener Vorgang. Er zeigt sich erst beim Abziehen, in dem, was zurückkommt. Nach der Tausch-Lesart ist das Ergebnis der Wert der Token, die herauskommen, weniger die Kosten der Position, Kursbewegung und Impermanent Loss in einer Zahl. Liegt das Einzahlen nicht länger als ein Jahr zurück, zählt ein Verlust daraus steuerlich, danach nicht mehr.

Zählen Gebühren, die ich noch nicht abgeholt habe?

TaxMaxi zählt sie beim Abholen. Was eine Position zum Jahresende verdient, aber noch nicht ausgezahlt hatte, lässt sich für vergangene Jahre auf der Blockchain nicht nachlesen. Für Staking zählt das BMF-Schreiben nicht Abgeholtes spätestens zum Ende des Jahres (Randnummer 48a); ob das für Pools genauso gilt, sagt es nicht.

Was gilt, wenn ich den LP-Token verkaufe oder in eine Farm stake?

Verkaufst oder tauschst du den LP-Token selbst, ist das nach beiden Lesarten eine Veräußerung. Stakst du ihn in eine Farm, wird nichts veräußert: Die Position behält Datum und Kosten. Belohnungen der Farm sind Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, wenn du sie abholst; ein Beispiel steht auf der Seite zu PancakeSwap.

Welche Lesart gilt für meine Steuererklärung?

Das entscheidest du, im Zweifel mit einem Steuerberater. TaxMaxi rechnet nach der Tausch-Lesart und sagt im Bericht, dass sie umstritten ist. Die andere kannst du in TaxMaxi derzeit nicht wählen.

Quellen

Diese Seite erklärt, wie TaxMaxi rechnet. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Steuerberaterin und keinen Steuerberater.

Bundesministerium der Finanzen

BMF-Schreiben vom 6. März 2025

Eine Abschrift des Schreibens, in dem das Bundesministerium der Finanzen festlegt, wie Finanzämter Kryptowerte besteuern. Die Absätze sind nummeriert; diese Nummern heißen Randnummern. Das Original ist oben verlinkt.

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