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DeFi-Steuern in Deutschland

Kurz gesagt

Für DeFi gibt es im deutschen Steuerrecht keine eigenen Regeln: Was du in Apps auf der Blockchain tust, versteuerst du wie jeden anderen Kryptowert. Tauschst du einen Token gegen einen anderen, ist das eine Veräußerung nach § 23 EStG (Randnummer 54). Der Gewinn ist steuerpflichtig, wenn du den Token nicht länger als ein Jahr hattest, es sei denn, alle solchen Gewinne des Jahres bleiben zusammen unter 1.000 € (Randnummer 53).

Belohnungen und Zinsen, etwa aus Staking oder Lending, sind Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, zu ihrem Euro-Wert am Tag, an dem du sie erhältst (Randnummern 48 und 65). Bleiben diese Einkünfte im Jahr zusammen unter 256 €, zahlst du darauf keine Steuer (Randnummer 45).

Stand:

DeFi nach Thema

  • Bridges

    Derselbe Token an deine eigene Wallet auf einer anderen Chain ist kein Verkauf, ein anderer Token ist ein Tausch.

  • Lending

    Das Verleihen ist kein Verkauf, die Zinsen sind Einkünfte, spätestens am Ende jedes Jahres.

  • Staking

    Das Staken ist kein Verkauf, jede Belohnung ist Einkommen an dem Tag, an dem sie dir gutgeschrieben wird.

Häufige Fragen

Ist DeFi in Deutschland steuerpflichtig?

Nicht DeFi als solches, sondern was du dabei tust. Ein Tausch ist eine Veräußerung, ein Gewinn darauf ist innerhalb eines Jahres steuerpflichtig (Randnummern 53 und 54). Belohnungen und Zinsen sind Einkünfte, wenn du sie erhältst (Randnummern 48 und 65). Coins, die du stakst, werden gesperrt, aber nicht übertragen; das Staken selbst ist keine Veräußerung (Randnummer 13).

Ist ein Swap auf einer DEX steuerpflichtig?

Ja, wenn du mit Gewinn tauschst und den abgegebenen Token nicht länger als ein Jahr hattest: Ein Tausch in einen anderen Kryptowert ist eine Veräußerung, egal ob auf einer Börse oder in einer App auf der Blockchain (Randnummer 54). Nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei; für Coins wie ETH oder SOL gibt es keine Frist von zehn Jahren (Randnummer 63).

Welche Freigrenzen gelten für DeFi?

Zwei, die nicht zusammengerechnet werden: 1.000 € im Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungen nach § 23 EStG, also aus Swaps und Verkäufen (Randnummer 53), und 256 € im Jahr für Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, also Belohnungen und Zinsen (Randnummer 45). Beides sind Freigrenzen, keine Freibeträge: Erreichst du sie, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Ist eine Bridge ein Verkauf?

Weder § 23 EStG noch das BMF-Schreiben spricht von Bridges. Kommt derselbe Token in deiner eigenen Wallet auf der anderen Chain an, verkaufst du nach TaxMaxis Lesart nichts: Er wechselt nur die Chain und behält sein Kaufdatum. Kommt ein anderer Token an, ist es ein Tausch (Randnummer 54). Es gibt auch die Lesart, jede Bridge sei ein Verkauf; beide stehen auf der Seite zu Bridges.

Muss ich jede DeFi-Transaktion nachweisen können?

Ja. Jede Veräußerung muss sich einzeln nachvollziehen lassen: welcher Token, wie viel, wann gekauft und verkauft, zu welchem Kurs, und wie lange du ihn hattest. Bei Lending müssen Beginn, Ende, Token, Vergütung und Bedingungen bekannt sein (Randnummer 102). In die Steuererklärung trägst du die Summen ein; die Aufstellung zeigst du dem Finanzamt, wenn es danach fragt.

Quellen

  • § 22 EStG

    Sonstige Einkünfte: Belohnungen und Zinsen in Nr. 3, die 256-€-Grenze

  • § 23 EStG

    Private Veräußerungsgeschäfte: die Jahresfrist und die 1.000-€-Grenze

  • BMF-Schreiben vom 6. März 2025

    Wie die Finanzämter Kryptowerte besteuern, als PDF beim Bundesfinanzministerium

Diese Seite erklärt, wie TaxMaxi rechnet. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Steuerberaterin und keinen Steuerberater.

Bundesministerium der Finanzen

BMF-Schreiben vom 6. März 2025

Eine Abschrift des Schreibens, in dem das Bundesministerium der Finanzen festlegt, wie Finanzämter Kryptowerte besteuern. Die Absätze sind nummeriert; diese Nummern heißen Randnummern. Das Original ist oben verlinkt.

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